Life Award | barrierefrei 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Ticketbestellungen und den Besuch der Veranstaltung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Life Award.barrierefrei® 2026
Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Ticketbestellungen sowie für den Besuch der Veranstaltung Life Award | Barrierefrei®, unabhängig davon, ob Tickets über die offizielle Website, direkt beim Veranstalter oder über autorisierte Vorverkaufsstellen erworben werden.

Mit der Bestellung eines Tickets sowie mit dem Betreten des Veranstaltungsortes erkennen Besucher:innen diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung als verbindlich an.

Für Tickets, die über den offiziellen Ticketpartner Ö-Ticket erworben werden, gelten ergänzend bzw. vorrangig die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ö-Ticket. Diese sind auf der Website von Ö-Ticket abrufbar.

Abweichende Geschäftsbedingungen der Ticketkäufer:innen finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich durch den Veranstalter zugestimmt wurde.

§ 2 Veranstalter

Veranstalter des Life Award | Barrierefrei® sowie Betreiber der offiziellen Website ist:

Fberg Marketingsolutions e.U.

Templstraße 16, 1. Obergeschoss
6020 Innsbruck
Österreich

Firmenbuchnummer: 560007s
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck

UID-Nr.: ATU75744349

Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Innsbruck

Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich (WKO)

Telefon: +43 (0)664 3458444

E-Mail: lifeaward_official@fberg-marketingsolutions.com

Der Veranstalter ist für die Organisation, Durchführung sowie sämtliche damit verbundenen Leistungen des Life Award | Barrierefrei® verantwortlich.

§ 3 Vertragsabschluss und Ticketbestellung

Tickets für den Life Award | Barrierefrei® können über autorisierte Vertriebspartner sowie direkt beim Veranstalter erworben werden.

3.1 Direktbestellung beim Veranstalter

Eine Ticketbestellung kann über das Kontaktformular der offiziellen Website oder per E-Mail an den Veranstalter erfolgen.

Die Übermittlung einer Anfrage oder Bestellung stellt noch keinen verbindlichen Vertragsabschluss dar.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Bestellung schriftlich per E-Mail bestätigt und dem/der Besteller:in eine Auftrags- bzw. Reservierungsbestätigung übermittelt.

Die Reservierung bleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang unverbindlich. Ein Anspruch auf den Erhalt eines Tickets besteht bis zur vollständigen Bezahlung nicht.

Tickets gelten erst dann als verbindlich erworben, wenn

  • die schriftliche Bestätigung des Veranstalters erfolgt ist und
  • der vollständige Rechnungsbetrag fristgerecht beim Veranstalter eingelangt ist.

Der Veranstalter behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Reservierungen nach fruchtlosem Ablauf einer Zahlungsfrist wieder freizugeben.

3.2 Ticketkauf über Ö-Ticket

Beim Erwerb von Tickets über den offiziellen Ticketpartner Ö-Ticket gelten ausschließlich die dort veröffentlichten Verkaufs-, Zahlungs- und Vertragsbedingungen.

Der Vertragsabschluss erfolgt in diesem Fall unmittelbar zwischen dem Ticketkäufer bzw. der Ticketkäuferin und Ö-Ticket entsprechend deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.3 Verfügbarkeit

Tickets werden ausschließlich nach Verfügbarkeit vergeben. Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb eines Tickets besteht nicht.

§ 4 Ticketpreise und Zahlungsbedingungen

Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichten Ticketpreise.

Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

Soweit in einzelnen Ticketkategorien ein Spendenanteil enthalten ist, wird dieser gesondert ausgewiesen. Der jeweilige Spendenbetrag kommt dem vom Veranstalter bekannt gegebenen Spendenzweck zugute.

Die Bezahlung von direkt beim Veranstalter bestellten Tickets erfolgt ausschließlich nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung mittels der darin angegebenen Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsfrist.

Der vollständige Rechnungsbetrag ist innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist zu begleichen. Erst nach vollständigem Zahlungseingang entsteht ein Anspruch auf Ausstellung und Aushändigung des Tickets.

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Veranstalter berechtigt, die Reservierung ohne weitere Verständigung zu stornieren und die reservierten Plätze anderweitig zu vergeben.

Bei Ticketkäufen über den offiziellen Ticketpartner Ö-Ticket gelten ausschließlich die dort angebotenen Zahlungsarten sowie die entsprechenden Zahlungsbedingungen.

4.5. Ticketverlust

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines Tickets besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz oder Neuausstellung. Über Ausnahmen entscheidet der Veranstalter nach eigenem Ermessen.

Ein mehrfaches Ausdrucken oder Kopieren eines Tickets begründet keinen Anspruch auf mehrfachen Zutritt.

4.6. Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs

Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets sowie deren Verwendung zu Werbe-, Gewinnspiel- oder Marketingzwecken ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist unzulässig.

§ 5 Ticketversand und Zustellung

Privatpersonen können Tickets entweder direkt beim Veranstalter oder über den offiziellen Ticketpartner Ö-Ticket erwerben. Für über Ö-Ticket erworbene Tickets gelten ergänzend die jeweiligen AGB von Ö-Ticket.

Nach vollständigem Zahlungseingang können direkt beim Veranstalter erworbene Tickets auf Wunsch postalisch versandt oder – sofern angeboten – elektronisch übermittelt werden.

Für den postalischen Versand gelten folgende Versandkosten:

  • Versand innerhalb der Europäischen Union: EUR 4,00
  • Versand in die Schweiz: EUR 10,00
  • Versand in das Vereinigte Königreich: EUR 10,00

Optional kann ein Versand in der exklusiven Life Award | Barrierefrei® Geschenkverpackung erfolgen. Hierfür wird ein Aufpreis von EUR 26,00 pro Geschenkbox verrechnet.

Ein postalischer Versand innerhalb der Europäischen Union ist nur möglich, wenn die Bestellung sowie der vollständige Zahlungseingang spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.

Für Sendungen in die Schweiz sowie in das Vereinigte Königreich müssen Bestellung und vollständiger Zahlungseingang spätestens 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingelangt sein.

Bei später eingehenden Bestellungen kann der Veranstalter den rechtzeitigen postalischen Versand nicht gewährleisten. In diesem Fall erfolgt die Übergabe der Tickets nach Abstimmung mit dem Veranstalter an der Abendkassa bzw. an einer bekannt gegebenen Ausgabestelle.

Mit Übergabe der Sendung an das beauftragte Versandunternehmen geht das Risiko des Verlustes, der Beschädigung oder einer verspäteten Zustellung auf den Ticketkäufer bzw. die Ticketkäuferin über, soweit gesetzlich zulässig. Der Veranstalter haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Post- oder Zustelldienstleister verursacht werden.

Der Ticketkäufer bzw. die Ticketkäuferin ist verpflichtet, die bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten und Lieferanschriften sorgfältig zu prüfen. Für Lieferverzögerungen oder Zustellhindernisse aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Sitzplatz- und Tischzuordnung

Die Sitzplatz- und Tischzuordnung erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter.

Sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Sitzplatzkategorie oder ein reservierter Tisch schriftlich vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz, Tisch oder eine bestimmte Platzierung innerhalb des Veranstaltungsbereichs.

Der Veranstalter behält sich vor, Sitz- und Tischzuordnungen aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder veranstaltungstechnischen Gründen jederzeit zu ändern, sofern dadurch die gebuchte Ticketkategorie nicht beeinträchtigt wird.

Wünsche hinsichtlich gemeinsamer Sitzplätze können bei der Ticketbestellung bekannt gegeben werden. Der Veranstalter bemüht sich, diese nach Möglichkeit zu berücksichtigen, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr.

Spendenanteil

Sofern bei einer Ticketkategorie ein Spendenanteil ausgewiesen ist, ist dieser bereits im Ticketpreis enthalten. Der ausgewiesene Spendenbetrag wird vom Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung an den jeweils bekannt gegebenen Spendenempfänger weitergeleitet.

Der Ticketkauf selbst stellt keine unmittelbare Spende der Ticketkäuferin bzw. des Ticketkäufers an den Spendenempfänger dar. Ein Anspruch auf Ausstellung einer steuerlichen Spendenbestätigung gegenüber dem Spendenempfänger besteht daher nicht.

§ 6 Einlassbestimmungen

Der Zutritt zur Veranstaltung ist ausschließlich mit einem gültigen Ticket gestattet. Das Ticket ist beim Einlass unaufgefordert in ausgedruckter oder – sofern angeboten – digitaler Form vorzuweisen.

Der Veranstalter behält sich vor, die Identität von Besucher:innen durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.

Aus Sicherheitsgründen können beim Einlass Personen- und Taschenkontrollen durchgeführt werden. Besucher:innen erklären sich mit diesen Kontrollen einverstanden. Personen, die sich einer erforderlichen Sicherheitskontrolle verweigern, kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher:innen den Zutritt oder den weiteren Aufenthalt zur Veranstaltung insbesondere dann zu verwehren, wenn

  • kein gültiges Ticket vorliegt,
  • eine offensichtliche Alkohol- oder Suchtmittelbeeinträchtigung besteht,
  • von der Person eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung der Veranstaltung ausgeht,
  • gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Anweisungen des Veranstalters bzw. des Sicherheitspersonals verstoßen wird.

Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesen Fällen nicht.

Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind gesetzlich anerkannte Assistenzhunde.

Minderjährige dürfen die Veranstaltung ausschließlich in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer von dieser beauftragten volljährigen Begleitperson besuchen.

Bei verspätetem Erscheinen kann der Einlass aus organisatorischen oder programmtechnischen Gründen erst zu einem geeigneten Zeitpunkt erfolgen.

§ 7 Dresscode und Sitzplatzzuordnung

Für den Life Award | Barrierefrei® gilt der Dresscode Black Tie / Abendgarderobe.

Der Veranstalter behält sich vor, Besucher:innen, deren Bekleidung dem Charakter der Veranstaltung offensichtlich nicht entspricht, den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

Die Sitzplatz- und Tischzuordnung erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine bestimmte Sitzplatzkategorie oder ein reservierter Tisch vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz, Tisch oder eine bestimmte Platzierung innerhalb des Veranstaltungsbereichs.

Bei der gemeinsamen Bestellung mehrerer Tickets bemüht sich der Veranstalter, die betreffenden Personen gemeinsam zu platzieren. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

Der Veranstalter behält sich vor, Sitz- und Tischzuordnungen aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder veranstaltungstechnischen Gründen jederzeit anzupassen, sofern dadurch die gebuchte Ticketkategorie nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 8 Hausrecht

Während der gesamten Veranstaltung übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals sowie der vom Veranstalter beauftragten Mitarbeiter:innen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Besucher:innen haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste weder gefährdet noch unzumutbar beeinträchtigt werden und der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung jederzeit gewährleistet bleibt.

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Anweisungen des Veranstalters verstoßen oder den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören, jederzeit und ohne Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises von der Veranstaltung auszuschließen.

Das Mitführen gefährlicher Gegenstände, Waffen sowie sonstiger Gegenstände, die die Sicherheit der Veranstaltung gefährden oder andere Besucher:innen beeinträchtigen könnten, ist untersagt. Über die Zulässigkeit mitgeführter Gegenstände entscheidet ausschließlich der Veranstalter.

Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass sämtliche Speisen frei von bestimmten Allergenen oder Inhaltsstoffen sind. Besondere Ernährungsbedürfnisse sind rechtzeitig bekannt zu geben. Für gesundheitliche Folgen aufgrund nicht bekannt gegebener Allergien übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Verantwortung.

Mobiltelefone sind während des Bühnenprogramms lautlos zu schalten.

§ 9 Barrierefreiheit I Besondere Bedürfnisse

Besucher:innen mit besonderen Bedürfnissen oder Assistenzbedarf werden ersucht, dies möglichst frühzeitig vor der Veranstaltung bekannt zu geben, damit der Veranstalter organisatorische Vorkehrungen prüfen und nach Möglichkeit berücksichtigen kann.

Der Veranstalter ist bemüht, die Veranstaltung möglichst barrierefrei zu gestalten. Dennoch kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht uneingeschränkt gewährleistet werden, dass sämtliche Bereiche ohne Einschränkungen zugänglich sind.
Assistenzhunde sind ausdrücklich willkommen.

§ 10 Speisen und Getränke

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.

Im Rahmen der Veranstaltung angebotene Speisen und Getränke werden von beauftragten Cateringunternehmen bereitgestellt. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass sämtliche Speisen frei von bestimmten Allergenen oder Inhaltsstoffen sind.

Besondere Ernährungsbedürfnisse oder Unverträglichkeiten sind dem Veranstalter nach Möglichkeit rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Eine Berücksichtigung kann jedoch nicht garantiert werden.

§ 11 Rauchverbot

In sämtlichen Innenbereichen des Veranstaltungsortes gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Nichtraucherschutzbestimmungen.

Das Rauchen ist ausschließlich in den hierfür ausdrücklich vorgesehenen und gekennzeichneten Bereichen gestattet.

Den Anweisungen des Veranstaltungs- und Sicherheitspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

§ 12 Programmänderungen, Künstler:innen und Veranstaltungsablauf

Der Life Award | Barrierefrei® ist eine Live-Veranstaltung. Änderungen des Programms, des Veranstaltungsablaufs sowie der Mitwirkenden können aus organisatorischen, technischen, künstlerischen oder sonstigen Gründen erforderlich werden.

Der Veranstalter behält sich daher insbesondere Änderungen hinsichtlich

  • des zeitlichen Ablaufs,
  • der Moderation,
  • der Künstler:innen,
  • der Laudator:innen,
  • der Preisträger:innen,
  • der Sponsor:innen,
  • einzelner Programmpunkte,
  • der Reihenfolge des Programms sowie
  • weiterer Mitwirkender

jederzeit vor.

Derartige Änderungen stellen keinen Mangel der Veranstaltung dar und berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Rückerstattung des Ticketpreises oder zu Schadenersatzansprüchen.

Der Veranstalter ist berechtigt, Programmpunkte zu ergänzen, zu verkürzen oder entfallen zu lassen, sofern dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 13 Charity-Tombola

Sofern im Rahmen des Life Award | Barrierefrei® eine Charity-Tombola durchgeführt wird, erfolgt die Teilnahme ausschließlich auf freiwilliger Basis.

Der Erwerb von Losen ist nur während des angegebenen Verkaufszeitraums und solange der Vorrat reicht möglich.

Die Gewinner:innen werden im Rahmen der Veranstaltung oder in der vom Veranstalter bekannt gegebenen Form ermittelt.

Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung der Gewinne ist ausgeschlossen.

Gewinne sind grundsätzlich während der Veranstaltung oder innerhalb der vom Veranstalter bekannt gegebenen Frist abzuholen. Nicht fristgerecht abgeholte Gewinne verfallen ersatzlos.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Soweit nicht ausdrücklich anders bekannt gegeben, kommt der Reinerlös der Charity-Tombola dem vom Veranstalter bekannt gegebenen karitativen Zweck zugute.

Gewinne werden ohne Gewähr bereitgestellt. Für Sachmängel eines Gewinnes haftet ausschließlich der jeweilige Sponsor bzw. Stifter.

Der Veranstalter behält sich vor, die Charity-Tombola aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen abzuändern oder abzusagen

§ 14 Veranstaltungsabsage, Verschiebung und höhere Gewalt

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen, zu verschieben oder in geänderter Form durchzuführen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • behördliche Anordnungen,
  • Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit,
  • Naturereignisse,
  • höhere Gewalt,
  • Pandemien und Epidemien
  • Terrorwarnungen
  • technische oder organisatorische Gründe,
  • Erkrankungen wesentlicher Mitwirkender oder
  • sonstige vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände.

Im Falle einer Verschiebung behalten bereits erworbene Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für den Ersatztermin, sofern der Veranstalter nichts anderes bekannt gibt.

Kann oder soll ein Ersatztermin nicht wahrgenommen werden oder findet die Veranstaltung endgültig nicht statt, richtet sich eine allfällige Rückerstattung des Ticketpreises nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs-, Verdienstentgangs- oder sonstigen Folgekosten, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 15 Rücktritt, Rückgabe und Rückerstattung

Erworbene Tickets sind grundsätzlich von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht insbesondere nicht bei

  • Nichterscheinen der Ticketinhaberin bzw. des Ticketinhabers,
  • verspätetem Erscheinen,
  • Ausschluss von der Veranstaltung gemäß diesen AGB,
  • Änderungen des Veranstaltungsprogramms gemäß § 10 oder
  • Änderungen einzelner Mitwirkender.

Für Tickets, die über den offiziellen Ticketpartner Ö-Ticket erworben wurden, gelten hinsichtlich Rückgabe, Rückerstattung und Vertragsabwicklung ausschließlich die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ö-Ticket.

Gesetzlich zwingende Ansprüche der Ticketkäufer:innen bleiben hiervon unberührt.

§ 16 Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Während der gesamten Veranstaltung werden Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt direkt vom Veranstalter oder durch von ihm beauftrage Dritte.

Mit dem Betreten des Veranstaltungsortes erklärt sich jede Besucherin und jeder Besucher damit einverstanden, dass sie bzw. er im Rahmen der Veranstaltung aufgenommen werden kann.

Der Veranstalter ist berechtigt, diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für Zwecke der Berichterstattung, Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit sowie Eigenwerbung des Life Award | Barrierefrei® zu verwenden und zu veröffentlichen.

Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf

  • der offiziellen Website,
  • Social-Media-Kanälen,
  • Drucksorten,
  • Presseunterlagen,
  • Imagefilmen,
  • Livestreams,
  • Fernsehbeiträgen sowie
  • sonstigen analogen und digitalen Medien.

Ebenso können von akkreditierten Medienvertreter:innen sowie offiziellen Medien- und Veranstaltungspartnern Bild-, Film- und Tonaufnahmen erstellt und veröffentlicht werden.

Besucher:innen, die im Rahmen von Übersichts- oder Stimmungsaufnahmen als Teil des Veranstaltungsgeschehens abgebildet werden, haben hieraus grundsätzlich keinen Anspruch auf Vergütung oder gesonderte Zustimmung, soweit dies nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.

Private Foto- und Videoaufnahmen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch zulässig.

Professionelle Aufnahmen sowie Live-Streams bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

Werbliche Maßnahmen, Verkaufsaktionen oder Promotion sind ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.

Besucher:innen verzichten, soweit gesetzlich zulässig, auf sämtliche Ansprüche aus der Veröffentlichung dieser Aufnahmen.

§ 17 Garderobe und Haftung

Sofern bei der Veranstaltung eine Garderobe zur Verfügung gestellt wird, erfolgt deren Benützung auf eigene Gefahr der Besucher:innen.

Der Veranstalter übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Verwechslung von Kleidungsstücken, Taschen, Wertgegenständen oder sonstigen eingebrachten Gegenständen.

Der Veranstalter haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden oder reine Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Für eingebrachte Gegenstände sowie persönliche Wertgegenstände tragen Besucher:innen selbst die Verantwortung.

Gefundene Gegenstände sind beim Veranstalter oder Sicherheitspersonal abzugeben.

§ 18 Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten ist dem Veranstalter ein wichtiges Anliegen.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den anwendbaren österreichischen Datenschutzvorschriften, verarbeitet.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Durchführung der Veranstaltung, der Kundenkommunikation sowie – sofern eine entsprechende Einwilligung vorliegt – zur Übermittlung von Informationen über zukünftige Veranstaltungen und Angebote.

Nähere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie über die Rechte betroffener Personen sind in der Datenschutzerklärung auf der offiziellen Website des Veranstalters abrufbar.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt jene gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

Dies gilt sinngemäß auch für allfällige Regelungslücken.

§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

Für Verbraucher:innen gelten zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates, sofern diese nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften nicht ausgeschlossen werden können.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Veranstaltung ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters in Kraft und gelten bis zu ihrer Änderung oder Neufassung.

§ 21 Verhaltenskodex

Der Life Award.barrierefrei® steht für Respekt, Inklusion und Wertschätzung. Diskriminierendes, beleidigendes, aggressives oder sonstiges respektloses Verhalten gegenüber Gästen, Künstler:innen, Sponsor:innen, Mitarbeiter:innen oder freiwilligen Helfer:innen wird nicht toleriert und kann zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.

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